Unerfreulich ist es, wenn man sich primär wegen der Bar für ein Hotel entscheidet, um Fußball zu gucken und diese dann wegen Renovierungsarbeiten geschlossen ist. Außerordentlich unerfreulich!
Wenn man - was durchaus möglich ist - dem Gast eine angemessene Alternative verwehrt, dann muss der Gast vor Abschluss des Beherberungsvertrages einen entsprechenden Hinweis erhalten, da er sich ansonsten vollkommen zu Recht getäuscht fühlt. Schade.